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Sternedieb

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1

Sonntag, 2. September 2012, 10:31

Restaurants, die gegen Hygienevorschriften verstoßen...

Restaurants, die die gesetzlich vorgeschrieben Hygiene nicht einhalten bzw. gegen Hygienevorschriften verstoßen, sind ab sofort (1. September 2012) im Internet gelistet.

Im Klartext: Die Ergebnisse von Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung (nach § 40 Absatz 1a Ziffer 2. LFGB) können ab sofort im Netz nachgelesen werden. Möglich macht das, bzw. das schreibt das reformierte Verbraucherinformationsgesetz (VIG) der Bundesregierung vor.

Nicht nur die Ergebnisse der Überprüfungen der Restaurants können eingesehen werden, auch kann nachgeschlagen werden, ob ein Lebensmittelhersteller, der Metzger, Bäcker oder der Gemüseladen um die Ecke sich nicht an die Vorgaben gehalten hat.

Einige Gastronomen kritisieren das Gesetz und haben Angst an den Pranger gestellt zu werden.... wie seht ihr das?

Ist das neue Gesetz gut oder ist das nur ein "Tropfen auf die heiße Herdplatte"?
Alles immer ohne Gewähr, nicht dass man auch als Forenuser irgendwann als Terrorist verhaftet wird.

Sonnenschein

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2

Sonntag, 2. September 2012, 11:00

ich finde das gut...vielleicht hilfts das sie sich mehr an die Vorgaben, Hygiene und Sauberkeit halten..
(vermute aber das wenige Leute im Internet erst die Bewertung lesen, bevor sie zum Essen gehen)
errare humanum est ..

Sina

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3

Sonntag, 2. September 2012, 11:18

Man könnte dieses Gesetz natürlich auch auf andere Branchen übertragen - z. B. welche Autowerkstatt arbeitet seriös, welcher Arzt weist Kassenpatienten grundsätzlich ab oder nimmt erst nach frühestens 3 Monaten neue Patienten an, welcher Handwerker ist zuverlässig und zieht einen nicht über den Tisch, etc.

Die Kontrollen in der Gastronomie waren auch ohne Hygieneampel schon immer recht streng. Zurecht, denn das Verarbeiten von Lebensmitteln in großem Stil birgt nunmal Risiken und gerade in der Gastronomie findet man viele Quereinsteiger, denen der Einstieg sehr leicht gemacht wird. Man muss ja nicht zwangsläufig eine Kochausbildung haben, um kommerziell Lebensmittel zu verarbeiten und zu verkaufen und der sog. "Boulettenschein" ist schnell und einfach zu bekommen.

Natürlich ist es für betroffene Betriebe unangenehm und imageschädigend, im Zweifelsfall am "Pranger" zu stehen. Aber für Betriebe, die eine weiße (Koch-)weste haben, wäre es auch eine große Chance. Denn dann wird die Qualität ihrer Arbeit und ihre Seriosität noch mehr unterstrichen und ich hoffe, dass nicht nur mit dem Finger auf Schmuddelbuden gezeigt wird, sondern auch die "Guten" lobende Erwähnung finden.

Bleibt abzuwarten, wie das Ganze sich entwickelt.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

Thorben-Hendrik

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4

Sonntag, 2. September 2012, 11:50

Ich finde das rundum gut! :corräkt:

5

Sonntag, 2. September 2012, 12:03

Grundsätzlich ist die Veröffentlichung sicher gut. Kritisch zu sehen ist aber, dass eine Veröffentlichung bereits während eines laufenden Verfahrens erfolgen kann. Dies halte ich persönlich nicht für sinnvoll. Bedenken sollte man, dass die Veröffentlichung dem Betrieb sicher sehr sehr große Probleme bereiten wird und bis zum Ruin führen kann. Daher sollte diese Maßnahme meiner Ansicht nach sehr gezielt und wirklich nur nach Abschluss von Verfahren eingesetzt werden. Ferkel und Wiederholungstäter dürfen natürich nicht geschützt werden aber die Verhältnismäßigkeit der Mittel mus gewahrt werden - das Internet vergisst schließlich nichts.

Warum denn nicht die positive Veröffentlichung - Betrieb geprüft - Top-Qualität. Das wäre doch auch etwas!
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen" (Karl Valentin)

6

Sonntag, 2. September 2012, 12:06


Einige Gastronomen kritisieren das Gesetz und haben Angst an den Pranger gestellt zu werden.... wie seht ihr das?
Ist das neue Gesetz gut oder ist das nur ein "Tropfen auf die heiße Herdplatte"?


Die Gastronomen sollen sich einfach an die Regeln halten - dann gibt es auch keinen Pranger.
Das Problem ist, dass man es scheinbar nicht schaffen wird die Daten relativ zeitnah ins Netz zu stellen
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

Fitschi

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7

Sonntag, 2. September 2012, 18:13

Ich finde das Gesetzt gut, wenn es denn auch ordentlich gehandhabt wird.
Wenn einer an den Pranger gestellt wird..hat er's vermutlich verdient :pfft:
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

summerdream

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8

Sonntag, 2. September 2012, 18:22

Grundsätzlich ist die Veröffentlichung sicher gut. Kritisch zu sehen ist aber, dass eine Veröffentlichung bereits während eines laufenden Verfahrens erfolgen kann. Dies halte ich persönlich nicht für sinnvoll. Bedenken sollte man, dass die Veröffentlichung dem Betrieb sicher sehr sehr große Probleme bereiten wird und bis zum Ruin führen kann. Daher sollte diese Maßnahme meiner Ansicht nach sehr gezielt und wirklich nur nach Abschluss von Verfahren eingesetzt werden. Ferkel und Wiederholungstäter dürfen natürich nicht geschützt werden aber die Verhältnismäßigkeit der Mittel mus gewahrt werden - das Internet vergisst schließlich nichts.

Warum denn nicht die positive Veröffentlichung - Betrieb geprüft - Top-Qualität. Das wäre doch auch etwas!


Da hast du meine volle Zustimmung. Natürlich sollen Gastronomen, die unseriös arbeiten an den Pranger gestellt werden, aber wo ist die Grenze?
Das Gesetz sieht vor bereits kleinste Vergehen, die meist sofort nach Beanstandung behoben werden, zu veröffentlichen. Da hat der Wirt gar keine Chance besser zu arbeiten.

Wiederholungstäter sollten dagegen zurecht veröffentlicht werden.
Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen (Aristoteles)

9

Sonntag, 2. September 2012, 18:26

Da wird man wie bei den Hotelbewertungen künftig zwischen den Zeilen lesen müssen. Wer 10x in der Liste erscheint ( und noch nicht geschlossen wurde ) hat sicherlich eine höhere Aufmerksamkeit verdient als ein Restaurant mit 2 oder 3 kleineren Verstössen. Aber solange diese Informationen noch nicht zugänglich sind ( wo überhaupt ? ) ist das alles noch mehr Spekulation als Gewissheit.

PS: Hotels sind dann gleich 2x betroffen. Mit dem Hotelteil und dann noch mit der Küche ...
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Sternedieb

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10

Sonntag, 2. September 2012, 20:53

Übrigens:

Hier der Link zu den Betrieben in Baden-Württemberg:

>klick<


Wer die Links von anderen Bundesländern hat - immer her damit.
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Sternedieb

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11

Donnerstag, 1. November 2012, 17:54

Die ersten Einträge sind zu finden...

Unter anderem wird ein Döner-Hersteller in Baden-Württemberg gelistet, der für die Herstellung der Spieße Futtermittel für Tiere verwendet hat. Genannt wird Möhrentrester.
Der Hersteller hat diverse Einzelhändler und Imbissbetriebe in Baden-Württemberg beliefert.
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12

Donnerstag, 1. November 2012, 18:01

... und hier mal die Liste aus NRW. Scheint auch noch am Anfang zu stehen:

http://www.lebensmitteltransparenz-nrw.de/informationen
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Jimi Hendrix

13

Donnerstag, 1. November 2012, 18:06

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Sina

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14

Freitag, 2. November 2012, 13:10

Das Projekt ist m. E. noch ausbaufähig, die Listen wirken auf mich ziemlich rudimentär. Ich würde mir z. B. die Option wünschen, automatisch per Mail informiert zu werden, wenn ein Restaurant aus dem eigenen Landkreis (oder auch anderen, wenn man sich dafür interessiert) auf der Liste landet. Sowas funktioniert ja bei verschiedenen Bewertungsportalen auch. Außerdem finde ich die Listen recht uneinheitlich.

Die AHGZ hat kürzlich berichtet, dass das Bild auch nach 2 Monaten immer noch sehr uneinheitlich ist. In Bayern und Baden - Württemberg sind bereits Betriebe mit Hygeneverstößen und Baumängeln gelistet, in Niedersachsen noch nicht. Die betroffenen Betriebe haben auch die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern - was die Veröffentlichung verzögern kann.

Was ich bei der bayrischen Liste nicht so klasse finde ist, dass auch Betriebe, die die Mängel längst beseitigt haben, noch gelistet sind. Zwar mit dem Hinweis "Mängel beseitigt", aber da wäre eine Löschung besser. Wenn alles in Ordnung gebracht wurde, gibt es m. E. keinen Grund mehr, Betriebe "an den Pranger" zu stellen.
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Fitschi

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15

Freitag, 2. November 2012, 23:14

Ich weis net....
In einem Betrieb wo solche Mängel auftreten (aufgetreten sind) möcht ich , ehrlich gesagt, niemals essen . Schön das die Mängel behoben wurden, aber warum sind die überhaupt aufgetreten?
Weil irgendwer dort ein Schweinderl war. Wird das Ferkelchen auch entsorgt? Wenn nicht wird das Problem vermutlich bald wieder da sein.
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(Wilhelm Busch)