Die ITT AGB
Artikel 4 Rücktritt des Reisenden
4.1 Der Reisende kann jederzeit vor Beginn der Reise von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ITT. Die Erklärung kann vom Reisenden selber oder vom vermittelnden Reisebüro abgegeben werden. Zu empfehlen ist, die Rücktrittserklärung schriftlich oder fernschriftlich gegenüber ITT zu erklären. Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann ITT Ersatz für die durch ITT getroffenen Reisevorkehrungen und für ITT-Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu
berücksichtigen. Es bleibt dem Reisenden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die von ITT in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesene Kosten.
4.2 Empfohlen wird der Abschluss einer zusätzlichen Reiserücktrittsversicherung, die diese Stornokosten im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen übernehmen kann. Das ITT Team steht ihnen gerne für Informationen zur Verfügung. ITT übernimmt jedoch keine Schadensregulierung.
4.3 Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet.
4.4 Für jeden angemeldeten Reiseteilnehmer betragen die pauschalierten Ansprüche
auf Rücktrittsgebühren bei Stornierung
a) bis 56 Tage vor der Abreise: 15% des Reisepreises;
b) ab dem 56. Tag bis einschließlich zum 28. Tag vor Reiseantritt: 25% des Reisepreises;
c) ab dem 27. Tag bis einschließlich zum 14. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises;
d) ab dem 13. Tag bis einschließlich zum 1 Tag vor Reiseantritt: 70% des Reisepreises;
e) Bei Stornierung am Tage des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen des Kunden werden 85% des Gesamtreisepreises als Entschädigung geschuldet.
4.5 Sollten die der ITT GmbH durch den Rücktritt entstandenen Kosten höher sein als der Pauschalbetrag der gemäß Ziffer 4.4 verlangt werden kann, so wird von dem Kunden dieser Betrag geschuldet.
4.6 Bei der Teilstornierung mehrerer Reisender haftet der Anmelder für die Zahlung dieser Teilstornierungen. Die verbleibenden Reiseteilnehmer haben zudem etwaige Mehrkosten aufgrund einer geringeren Belegungszahl der gebuchten Unterkunft zu tragen.