Ja, das sieht jeder etwas anders. Dem Einen ist die Beratung äußerst wichtig, andere können da problemlos drauf verzichten.
Und - Ein Verbraucher erwarte eine kompetente, sorgfältige und sachlich richtige Beratung hinsichtlich Anreise, Unterkunft und anderer Details einer geplanten Reise. Diese sei dann gefährdet, wenn ein Anbieter von Reiseleistungen gegenüber anderen Anbietern, für die das Reisebüro zuständig ist, so große Vergünstigungen verspricht, dass eine massive Beeinflussung der Mitarbeiter stattfindet, die zu irreführender Beratung führen könne. Demnach darf
kein Gewinnspiel für Reisebüros veranstaltet werden, wenn dadurch Interessen von Verbrauchern beeinträchtigt werden.
Im vorliegenden Beispiel ging es um eine Fluggesellschaft, das einem Reisebüro bei der Buchung der meisten Flüge in einem bestimmten Zeitraum einen Einkaufsgutschein über 5.000,- EUR auslobte. OLG Frankfurt a.M. Az. 6 U 48/08 vom 30.04.2009 §§ 3, 4, 8 UWG
Frage: Ab welchem Betrag hört die unbeeinflußte Beratung auf? Zu erkennen ist das während eines Gespräches ja nicht unbedingt und sofort.