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Montag, 15. Juni 2020, 18:16

Regeln für das Reisen mit dem Auto in Italien / Veneto / Österreich zu Corona Zeiten

Reisesaison 2020 gilt es in Italien einiges zu beachten.
Für den eigenen PKW gelten verschiedene Vorschriften.

Personen aus dem gleichen Haushalt keine Beschränkungen , keine Maske.

Regelung mit nicht im gleichen Haushalt lebenden Personen:
Grundsätzlich muss während der gesamten Fahrt die Schutzmaske getragen werden.
Es gilt seit 3. Juni die Regelung, dass in der vorderen Reihe nur der Fahrer sitzen darf und in den Rücksitzen mit jeweils 1 Meter Abstand weitere Personen Platz nehmen dürfen.
Also bei einem 5-Sitzer dürften demnach 3 Personen (inklusive Fahrer) mitfahren, der Beifahrersitz muss frei bleiben.

Regionale Unterschiede:
Im Veneto gilt beispielsweise KEINE Beschränkung was die Anzahl der Mitfahrenden betrifft, hier gilt nur Maskenpflicht für alle Mitfahrenden,sobald eine Person mitfährt, die nicht dem Haushalt angehört.


Da der Veneto jedoch meist nicht direkt von Österreich, Deutschland oder der Schweiz angefahren werden kann, sind auch die Regelungen der durchfahrenden Regionen maßgeblich.
Für den Friaul gelten beispielsweise 4 Personen (inklusive Fahrer), die mitfahren können, wenn sie nicht aus dem gleichen Haushalt sind.
In Südtirol dürfen, wie im Veneto, alle Sitze belegt werden, solange eine Maske aufgesetzt wird.
Für Schweizer die die Lombardei durchfahren, gelten die nationalen Regeln.

Zusätzlich ist in der Lombardei zu beachten, dass IMMER, sobald das Haus verlassen wird, eine Schutzmaske zu tragen ist.
Auch im Freien. Dies insbesondere bei einer Rast beachten.


Bei größerem Auto mit zwei Sitzreihen kann man jedoch auch im Friaul mit 5 Personen, die nicht im selben Haushalt wohnen, fahren.

Strafen:
Italien ist bekannt für seine markanten (Verkehrs-) Strafen. So gilt auch hier bei einem Verstoß eine Strafe bis zu 533 Euro.

Zeitraum gültig ab 15.06.2020
Der nationale Notstand ist bis 31. Juli ausgerufen, daher gelten diese Gesetze auch voraussichtlich bis dahin.
Im Veneto wird die Regelung möglicherweise schon am 15. Juli auslaufen, je nach weiterem Verlauf der Infektionszahlen.
Im August kann die Lage natürlich schon wieder eine andere sein.
Zahme Vögel singen von Freiheit - wilde Vögel fliegen