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1

Donnerstag, 29. November 2018, 21:14

Fragen zu Reiseversicherung

Hallo,
wir haben für das nächste Jahr eine etwas längere Reise gebucht. Nun meinte die Reisekauffrau, dass wir doch am Besten eine Versicherung abschließen. Wie ich aber auf *Link entfernt* las, gibt es da unterschiedliche Versicherungen... nun bin ich mir unsicher, welche nun die Richtige ist. Reiseabbruch, oder Reiserücktritt. Was ist davon denn besser bzw. zu empfehlen?
LG


Edit by Travelamiga

Sina

Master Amigo

Beiträge: 21 669

Wohnort: Neigschmeckt ins Schwabenland

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2

Freitag, 30. November 2018, 10:23

:welcome:

Grundsätzlich ist beides sinnvoll. Reiserücktritt für den Fall, dass Ihr aus irgendwelchen versicherten Gründen (Krankheit, Tod eines nahen Angehörigen, etc.) die Reise nicht antreten könnt und Reiseabbruch für den Fall, dass Ihr die Reise aus versicherten Gründen vorzeitig beenden müsst.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

3

Freitag, 30. November 2018, 10:36

Auf alle Fälle Reiserücktritt in Kombination mit Reiseabbruch.
Ist dann lediglich 1 Versicherung, nur der Umfang variiert.

Bist Du beispielsweise am Flughafen eingecheckt und brichst Dir vor Abflug beispielsweise noch Arm oder Bein, erleidest einen Kreislaufkollaps oder anderes und Du kannst die Reise nicht wahrnehmen, ist es schon ein Reiseabbruch und die Reiserücktritt, allein gebucht, kommt für den Schaden nicht auf. Es lohnt sich auf alle Fälle, vor Unterschrift mal in die entsprechenden Versicherungsbedingungen zu schauen. Es gibt auch deutliche Unterschiede in der Preisgestaltung.

Noch wichtiger ist aus meiner Sicht allerdings eine Reisekrankenversicherung, die auch für den evtl. erforderlichen Rücktransport aufkommt. Denn das geht dann richtig ins Geld.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (30. November 2018, 10:43)


4

Freitag, 30. November 2018, 14:00

Ohne Reiserücktrittsversicherung geht gar keine Abbruchversicherung abzuschließen.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

5

Freitag, 30. November 2018, 15:33

Aber merke:

Ohne Abbruchversicherung kann man eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließen.

Ob das sinnvoll ist? Siehe oben ...
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (30. November 2018, 15:35)


WXYZ

Master Amigo

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Wohnort: Rheinland

Beruf: Unternehmensberater

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6

Freitag, 30. November 2018, 16:06

Hallo,
wir haben für das nächste Jahr eine etwas längere Reise gebucht. Nun meinte die Reisekauffrau, dass wir doch am Besten eine Versicherung abschließen. Wie ich aber auf *Link entfernt* las, gibt es da unterschiedliche Versicherungen... nun bin ich mir unsicher, welche nun die Richtige ist. Reiseabbruch, oder Reiserücktritt. Was ist davon denn besser bzw. zu empfehlen?
LG


Edit by Travelamiga


Und bitte nicht die Auslands-Krankenversicherung vergessen. Ist enorm günstig, aber ohne eine AKV kann es u.U. sehr teuer werden. Dabei unbedingt beachten, welche Reiselänge abgesichert ist. Ich schreibe das deswegen, weil Du von einer "längeren Reise" sprichst. Diverse AKV versichern keine Reisen, die länger als 6 Wochen dauern.

7

Freitag, 30. November 2018, 16:15

Bitte beachte auch, dass die RRV nicht zahlt, wenn du in den letzten sechs Monaten mit der gleichen Krankheit bereits behandelt wurdest, sondern nur bei akut auftretenden neuen Fällen. Dieses muß im Falle eines Eintritts bei der Einreichung von deinem Arzt bestätigt werden. Hier ist eine Rückfrage bei der Versicherung sinnvoll möglichst schriftlich. Einzelne Versicherungen zahlen, z.B. bei Herzpatienten, die ja ständig in Behandlung sind.
Die RKV ist ein Muß, z.B. Zahnarzt am Urlaubsort, mußt du bar bezahlen um anschließend bei deiner KK einzureichen. Rechnungen sollten klar mit Diagnose und Art der Behandlung beschrieben sein.
Bei Reiseabbruch auf Rücktransport achten, ist oft nicht enthalten.
Dann kann ich nur noch gute Reise wünschen.