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Samstag, 12. Juli 2014, 12:32

Frage: Reisende Alleinerziehende

Mir geht es um die rechtliche Buchung.

Wie macht Ihr es mit der Unterschrift bzw. Bestätigung bei Buchung?

Hintergrund: Sorgerecht/ Erziehungsberechtigung

Ein geschiedener Vater hat den Urlaub kurzum bei meiner Kollegin storniert, da er seine Unterschrift
nicht zur Buchung frei gab. Die "Eltern" sind seit 5 Jahren geschieden und Muttern macht eben mal Urlaub,
warum auch nicht !!

Ende vom Lied, Reise storniert, Kollege muß wegen "Falschinfo" haften !
Nur ..er hatte gar keine Info geliefert, sondern nur gebucht. Fehler: ER HAT NICHT GEFRAGT! :shock:

Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht können unterschiedlich geregelt sein.
Rein rechtlich dürfen wir überhaupt keine Infos liefern...

Gibt es hier alleinerziehende, welche on- /offline buchen und Erfahrungen dbzgl. haben?

Wurde jemals danach gefragt?

Wenn nicht...wundert es mich auch nicht...
Freedom's just another word for nothing left to lose...

Fitschi

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2

Samstag, 12. Juli 2014, 12:59

Normalerweise hat der Erziehungsberechtigte auch das Recht den Urlaub mit dem Kind zu verbringen.
Aber wie soll ein RB feststellen wer der Erziehungsberechtigte ist ?
Da müsset Ihr euch bei jeder "Single Buchung mit Kind" den Werdegang der Eltern ansehen......schwierig.....
Ein Trinkgefäß sobald es leer, macht keine rechte Freude mehr :Nope:
(Wilhelm Busch)

3

Samstag, 12. Juli 2014, 13:11

Jepp, Du hast gerade die Problematik erkannt Fitschi.
Darum meine Frage, ob Alleinerziehende überhaupt mal gefragt wurden, oder
ob sie selbst - Rechtlicht- darauf hingewiesen wurden.

Nach Scheidung/Trennung ist ja es ja immer problematisch mit Kind. Werden nach
Urteil die rechtlichen Zuständigkeiten vermittelt? Was muss wer wissen?

Ich denke, der Sorgerecht/ Erziehungsberechtigte hat sorge zu tragen, wie
er mit dem Kind verreist .

Oder wird so etwas überhaupt nicht vermittelt ?


edit: vielleicht besser im reiserechtlichem Bereich aufgehoben? Evt. verschieben? :denk:
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (12. Juli 2014, 13:21)


4

Samstag, 12. Juli 2014, 13:59

Das gilt ja auch, wenn Oma + Opa mit dem/n Enkel(n) auf Reisen gehen.

Finde jetzt, dass ein Reisebüro da eigentlich nicht in die Haftung genommen werden dürfte.

Ist der von Dir angesprochene Fall schon rechtskräftig?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

5

Samstag, 12. Juli 2014, 14:31

Ich bin damals,als ich mich von dem Vater meines Sohnes getrennt habe,mit dem Kleinen nach Fuerte geflogen. Mich hat auch niemand im Reisebüro nach dem Sorgerecht o.ä. gefragt. Ist aber auch schon ca 6 Jahre her. Am Flughafen musste ich auch nie was vorlegen.

Fitschi

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6

Samstag, 12. Juli 2014, 14:35

Noch dazu wo die Kinder ja nun einen eigenen Ausweis brauchen. Anno dazumal war das Kind im Pass der Eltern eingetragen, da konnte der Sicherheitsbeamte was überprüfen, aber bei einem eigenen Ausweis kann jeder der im Besitz von Ausweis und Kind ist verreisen.
Ich finde das es nicht Sache des RB´s ist sich auch noch darum kümmern zu müssen.

Mich hat übrigens auch nie jemand gefragt, wenn ich mit dem Kind alleine unterwegs war.
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(Wilhelm Busch)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Fitschi« (12. Juli 2014, 14:36)


7

Samstag, 12. Juli 2014, 14:52

Dem Reisebüro wird es vermutlich nur helfen, wenn sie sich zum Zeitpunkt der Buchung bereits und generell eine Freistellung unterschreiben lassen, dass sie für die Durchführung der Reise in Bezug auf Sorgerecht und anderen daran hängenden Punkte keine Verantwortung übernehmen.

Hier hat ein Rechtsanwalt eine "Reisevollmacht für Kinder" ins Netz gestellt. Schreibt aber gleich dazu, dass es keine gesetzliche Regelung dazu gibt, wie dieser Nachweis zu führen ist.

rechtsanwalt-stricker.de/?p=37
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Sina

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8

Samstag, 12. Juli 2014, 14:58

Ich nehme an, die Buchung lief auf den Namen der Mutter und der Reisevertrag wurde mit ihr geschlossen. Dann kann der Vater nicht hergehen und die Buchung seiner Ex stornieren. Er kann ihr zwar ggf. anwaltlich untersagen lassen, mit dem gemeinsamen Kind zu verreisen, aber einen Reisevertrag, den er nicht abgeschlossen hat, kann er auch nicht stornieren.

Mir stellt sich die Frage, warum die Reise auf Wunsch von jemandem, der nicht Vertragspartner war, storniert wurde und für mich liegt der Fehler dort :denk: Die einzige Person, die die Reise hätte stornieren dürfen, ist die Mutter als Vertragspartnerin.
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

9

Samstag, 12. Juli 2014, 15:38

Ein Kollege hat die gleiche Erfahrung gemacht hör ich gerade und wurde haftbar gemacht, Grund war Unterschrift beider Erziehungsberechtigten fehlte. War vor 15 Jahren.

Sina auch wenn 12 jährige aussehen wie 18, oder Kunden mit einem offiziellen Betreuer, WIR werden haftbar gemacht (dafür gibt es Versicherungen ,aber irgendwann gibt die auf)
können wir das nicht sehen, ähnlich geht es mit dem Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht der Kinder von getrennt lebenden Familien, aber hier können wir nicht hellsehen.

Ich wollte nur die Praxis lesen, da ich selbst nie betroffen war und keine Ahnung habe.
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10

Samstag, 12. Juli 2014, 15:54

Zu berücksichtigen ist, dass häufig beide Elternteile gemeinsam das Sorgerecht (Erziehungsberechtigte ) erhalten aber nur ein Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhält.

Unterschrift ist von beiden zu erfordern.

Sina, der Vater durfte den Vertrag als nichtig erklären. Soweit das, ein einsehbares Urteil gibt es nicht.

cuate, bei Enkelkinder oder Kinder mit anderem Nachnamen, wird ja automatisch ein Formular vorgeschlagen,
welches die Kunden nutzen. Hier sieht es doch etwas anders aus.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (12. Juli 2014, 15:57)


CharlyB

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11

Samstag, 12. Juli 2014, 16:35

Ich sehe das ebenso skeptisch wie verwundert,
ein Reisemakler wird in Regress genommen wenn er seine Tätigkeit ausübt,
weil er einer "Sorgfaltspflicht" nicht nachgekommen ist.
Innerhalb der EU ist m.E. keine Reiseeinschränkung mit einem Elternteil, also kann das nur eine Reise
außerhalb der EU gewesen sein und an der Stelle angekommen kann der Vermittler nur dann stutzig
werden wenn die Nachnamen nicht übereinstimmen und keine Verknüpfung zum Reisepass des
Reisebuchenden besteht.
Denn eine Ersichtigkeit der Erziehungsgewalt/Vormundschaft geht erst aus Gerichtlichen Dokumenten hervor.
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.

12

Samstag, 12. Juli 2014, 16:59

Ja Charly, das war und ist bekannt :ironic:
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CharlyB

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13

Samstag, 12. Juli 2014, 17:09

Dann ist die Stornierung mit Vorsatz erbracht worden weil hier durch die Buchung ein anderes Ziel verfolgt wurde.
Freistellung beim Arbeitgeber, Scheidungsterminvertagung, Erschleichung von sozialen Zuzahlungen ... etc.
Sofern es da eine simple Nachprüfung über die Gemeinde / Standesamt gäbe, würde ich als Vermitler nachhaken.
Schon nur allein aus Prestige zu meiner Person. :corräkt:
Die Welt ist unser Feld, dazu muss man kein Bauer sein; könnte aber hilfreich sein.

14

Samstag, 12. Juli 2014, 17:15

Wurde damals beim Kolllegen (vor15 Jahren) alles gemacht, nachdem die Probleme mit dem Vater auftraten... WER denkt denn an sowas .....
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15

Samstag, 12. Juli 2014, 17:30

Charly, ganz simple Denkweise.... noch nicht einmal das...

Gisela aus Neukölln hat 4 Kinder und bei RTL 7000 €uronen gewonnen....

Dann geht Gisela nach Flugring in Berlin und bucht Urlaub für alle...

Dann kommt "ein" Vater - nööö, mein Kind bleibt hier....

..und dann....
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CharlyB

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16

Samstag, 12. Juli 2014, 17:36

BUCHUNGSSCHMAROTZER :selber: , ich hätte auch unangemessene Schimpfwörter die mir sofort die
foristische Mitgliedschaft beenden könnten :ironie:
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