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Dienstag, 1. Juli 2014, 23:36

Südafrika: Einreise mit Kindern erschwert

Reisende unter 18 Jahren benötigen demnach ab sofort bei der Einreise eine Geburtsurkunde. Diese muss zudem in englischer Sprache vorliegen und beglaubigt sein. Problematisch wird es für allein reisende Väter oder Mütter. Sie müssen für die Reise ihres Kindes eine Einverständniserklärung (Affidavit) des fehlenden Elternteils mitführen.

Quelle + Bericht: touristik-aktuell.de
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

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Freitag, 29. August 2014, 09:32

Hier der Text des AA:

Am 26.05.2014 traten neue Regelungen für Reisen von Minderjährigen in Kraft. Personen unter 18 Jahren müssen neuerdings bei Ein- und Ausreise eine vollständige Geburtsurkunde vorweisen, aus welcher beide Eltern hervorgehen. (Hinweis: Am 10. Juni 2014 teilte das südafrikanische Innenministerium ergänzend mit, dass die Vorlage einer Geburtsurkunde erst ab dem 1. Oktober 2014 zwingend vorgeschrieben ist.)

Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung („affidavit“), Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht bzw. Sterbeurkunde).

Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen eine Kopie der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes, sowie eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.

Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine Passkopie derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Südafrika reisen soll.

Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Fragen in diesem Zusammenhang kann nur das Department of Home Affairs (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dha.gov.za) bzw. die südafrikanischen Auslandsvertretungen verbindlich beantworten.
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Mittwoch, 17. September 2014, 10:44

Das ist jetzt erst ab 1. Juni 2015 nötig. Das gleiche gilt für die Vorlage einer schriftlichen Reisevollmacht beider sorgeberechtigter Eltern, wenn das Kind nicht in Begleitung beider Elternteile reist.

Die Regierung reagiert mit dem Aufschub auf die Bedenken der südafrikanischen Reisebranche, die mehr Zeit benötigt, um die Partner und Kunden im Ausland über die neue Regelung zu informieren.
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Dienstag, 5. Mai 2015, 07:20

Die AZ listet hier noch einmal die neue Regelung auf, die ab dem 1. Juni 2015 in Kraft tritt:

http://az.com.na/neue-einreiseregelung-tritt-kraft.424660

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Dienstag, 12. Mai 2015, 07:27

Info-Broschüre

Für Verwirrung sorgt die neue Regelung des Südafrikanischen Innenministeriums, das die Grenzüberschreitung von Minderjährigen aus und nach Südafrika betrifft. Diese Regelung wird ab dem 1. Juni 2015 in Kraft treten. Deshalb wurde nun eine erkärende Broschüre herausgegeben. Unter dem kann man sich Informationen dazu herunterladen:

http://traveller24.news24.com/TravelPlan…-to-SA-20150508