Hotelgaragen und Konferenzbereiche werden während einer Kreuzfahrt kaum beansprucht. Das waren für das Berliner Landgericht u.a. Gründe, dem Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) zu untersagen, das ZDF-Traumschiff „Deutschland“ erneut mit „Fünf Sterne Superior“ zu klassifizieren. Dies gilt so lange, wie es keine speziellen Dehoga-
Bewertungskriterien für Kreuzfahrtschiffe gibt, heißt es in dem Urteil (Az.: 16 O 479/08).
Geklagt hatte die Hamburger Reederei Hapag Lloyd-Kreuzfahrten. Deren Schiffe fahren nicht unter deutscher Flagge und dementsprechend nimmt die Dehoga dort keine Klassifizierungen vor.