Als erste Reiseversicherung erstattet die Europäische ab sofort auch Stornokosten bei Reiserücktritt aufgrund von Kurzarbeit. Kunden, die bis 30. Juni 2009 ihre Reise buchen und während dieser Zeit von dieser Regelung betroffen sind, erhalten die Stornokosten erstattet, wenn sie ihre Reise aus finanziellen Gründen absagen. Bedingung ist, dass die versicherte Person für einen Zeitraum von mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten von konjunkturbedingter Kurzarbeit betroffen ist und sich ihr monatlicher Bruttolohn um mindestens 35 Prozent verringert.
Bei allen Anbietern gilt, dass die Rücktrittsversicherung auch bei Verlust des Arbeitsplatzes sowie beim Einstieg in einen neuen Job greift.
Ich habe es so verstanden, dass das sozusagen ein "Zuckerl" ist. Also ohne Extrakosten, aber nur bei Buchungen bis zum 30. Juni bei der genannten Versicherung.
Erneut eine Meldung über Reiserücktritt bei Jobverlust oder Kurzarbeit: Schauinsland sichert Reise bei Jobverlust ab
Als erster deutscher Veranstalter hat Schauinsland Reisen eine „Reisegarantie“ für Kunden entwickelt, die unerwartet ihren Arbeitsplatz verlieren. Zum Preis von einem Euro kann der in Kooperation mit dem Versicherungsspezialisten Makler der Touristik (MDT) angebotene Schutz zum Versicherungspaket oder der Reiserücktrittskostenversicherung dazugebucht werden. Praktisch sieht das so aus: Die Versicherer, mit denen MDT zusammenarbeitet, übernehmen den restlichen Reisepreis, wenn der Kunde trotz Jobverlust aus betrieblichen Gründen seinen Urlaub machen möchte. Sollte der Reisende stornieren, sind diese Kosten innerhalb der Rücktrittskostenversicherung ebenfalls abgesichert. Den Stornoschutz bietet Schauinsland zudem für Arbeitnehmer an, die konjunkturbedingt von Kurzarbeit betroffen sind.
Mit dieser Aktion solle den Reisebüros ermöglicht werden, dem Kunden einen weiteren Buchungsanreiz zu geben, so der Duisburger Veranstalter.
Hanse Merkur greift die Idee auf. Bei der Hanse Merkur Reiserücktrittskostenversicherung ist nun bei allen Neuabschlüssen bis zum 30. Juni im „Vier- und Fünf-Sterne-Premium-Schutz“ auch Kurzarbeit als Rücktrittsgrund inkludiert.
Habe gerade gelesen DERPART mit dem Partner HanseMerkur akzeptiert nun auch Kurzarbeit als Rücktrittsgrund sowie die Stornogebühren bei anderen beruflich bedingten Gründen.
Ruf-Reisen hat im neuen Winterkatalog eine inkludierte Krisenversicherung. Das bedeutet: Sollte es bei einem Elternteil zu einer betriebsbedingten Kündigung nach getätigter Buchung kommen, wird die noch fällige Restzahlung vollständig von der Versicherung übernommen.
Eine weitere Neuerung ist die Helmpflicht auf den Pisten!