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761

Montag, 16. November 2015, 10:10

Danke für Deine ergänzenden Informationen. Wer sich die Mühe macht, diesen über einen längeren Zeitraum entstandenen Thread und die Bemühungen mancher Airline zur Abwehr legaler gesetzlicher Ansprüche zu verfolgen, wird sich ein relativ gutes Bild von der Zahlungsbereitschaft machen können. Klar, es geht letztlich um Zahlungen in Millionenhöhe. Der Einsatz weniger anfälligen Fluggerätes könnte diese Beträge aber senken helfen. Zugunsten Passagieren und Airlines.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (16. November 2015, 10:12)


762

Montag, 16. November 2015, 19:19

@cuate
Ich habe nicht in Anspruch genommen alle Erfahrungen persönlich gemacht zu haben.
Ein Unterschied von legalen zu gesetzlichen Ansprüchen ist für mich zudem nicht erkennbar.
Dein Vorschlag allerdings, "weniger anfälliges Fluggerät zu benutzen" stammt eindeutig aus Wolkenkuckucksheim und befremdet mich angesichts deines ansonsten sehr hohen sachlichen Beitragsniveaus mittelschwer.
Da ich mich (nicht aus Gründen persönlicher Betroffenheit!) schon geraume Zeit mit Ansprüchen gem. VO(EG)261-04 befasse und zudem diesen Thread schon länger verfolge fühle ich mich übrigens ganz gut im Bilde.
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

763

Dienstag, 17. November 2015, 09:47

Ausgleichszahlungen in 2-stelliger Millionenhöhe und Forderungen zu diesen mit einem ca. 6%igen Anteil am Gesamtvolumen in Deutschland bei einem Marktanteil einer Airline von 2,7 Prozent sind eine gute Gelegenheit, Positionen zu überdenken. Realistisch und unter kaufmännischer Sorgfaltspflicht betrachtet. Aber die Entscheidungen hinsichtlich Flotte, Auslastung und Anfälligkeit liegen bei der Fluggesellschaft. Die Entscheidung zu einer Flugbuchung beim Kunden. Der Wettbewerb fliegt auf Langstrecke mit modernerem Fluggerät und aller Voraussicht nach mit dem Plus an Zuverlässigkeit.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cuate« (17. November 2015, 14:11)


764

Dienstag, 17. November 2015, 20:07

Insbesondere Dreamliner und A380 haben da ja Zeichen gesetzt, nicht wahr?!

Nein, ich glaube nicht an solche "Vereinfachungen".
Flottenstärke und Hubs sind bei derlei Produkten schlichterdings endlich, und die Strategen sind ja nicht auf der Wurschtsuppe dahergeschwommen.
Sie werden wohl kaum ein Fortune für neue Kabinenlayouts in chronisch unzuverlässige Mustern versenken, da muss man auch nicht "schlauer" sein wollen.
Zudem ist die Zähigkeit hinsichtlich Forderungen gem. VO(EG)261/04 beileibe kein "exklusives" Phänomen der Condor ...
Alle Nächte sind gleich lang ... aber unterschiedlich breit! :D

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lisbeth« (17. November 2015, 20:09)


765

Dienstag, 21. Juni 2016, 13:05

Ausgleichszahlung auch fällig

nach EU-Verordnung 261/2004 bei Flugverspätung und dem folgenden Sachverhalt:

- Passagier rechtzeitig am Flughafen
- Wartet ca. 2 Stunden
- Flugverspätung von mehr als 3 Stunden am Zielort zeichnet sich ab
- Passagier tritt den Flug nicht an

AG Hamburg, Urteil vom 26.04.2016 Az. 12 C 238/15

Details: http://www.haerlein.de/auch-bei-nichtant…atung-bestehen/
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Jimi Hendrix

766

Donnerstag, 18. August 2016, 15:18

Ausgleichszahlung

wurde in Verbindung mit einem Anschlußflug auf die Pauschale der Ausgleichszahlung für den direkten Flug zwischen Start- und Zielort begrenzt, auch wenn die tatsächlich zurückgelegte Strecke über einen Drittflughafen führte und erheblich länger war. In dem Fall gab es 250 € pro Person für die Strecke von Rom nach München. Der Fluggast hatte wegen gewählter Verbindung Rom - Amsterdam - München 400 € von der Airline wegen mehr als 3 Stunden Verspätung gefordert.

Landgericht Landshut, Az. 13 S 2291/15 vom 16.12.2015

Das Urteil:

gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2016-N-41186?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1
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Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (18. August 2016, 15:19)


767

Montag, 3. Juli 2017, 20:10

Finde ich auch interessant zu wissen:

Die EU-Verordnung gilt nicht, wenn:
  • Sie zu spät zur Abfertigung da waren, denn in diesem Fall kann sich die Airline meist auf Selbstverschulden berufen. Seien Sie also mindestens 45 Minuten vor Abflug am Gate
  • Wenn Sie einen Tarif nutzen, welcher der Öffentlichkeit nicht mittel- oder unmittelbar zur Verfügung steht. Das betrifft aber nicht Tickets aus Werbe- und Kundenbindungsprogrammen.




Ich dachte immer das gilt für ALLE Airlines, die in der EU Flüge verkaufen.

edit by cuate: Link entfernt, alle benannten Fakten sind in der EU-Fluggastverordnung 261/2004 nachlesbar

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (3. Juli 2017, 20:15)


768

Mittwoch, 23. Mai 2018, 13:38

Wir sind letzten Sonntag von Kreta nach Hannover zurück geflogen.
Zum Glück gab es nur knapp 4 Stunden Verspätung. :TOP:
Man bekam keine weiteren Infos. Nichts!
Viele wollten den Monitor mit den Flugzeiten fotografieren. Da wurde das Flughafenpersonal echt stinkig.
War auch Condor.
Der Flug wurde dann aber mit irgendwas von Horizont durchgeführt.
Das führte zu weiteren Problemen
Alle die mit Kindern unter 2 oder 3 Jahren fliegen wollten,durften nicht mit. Es gab keine Verlängerungen der Sicherheitsgurte an Bord. Na Herzlichen Glückwunsch. Wurde natürlich erst kurz vor dem Einsteigen bekannt gegeben. Die betroffenen Familien durften also nicht mit. Und wussten auch nicht,ob sie überhaupt noch an dem Tag nach Hause konnten.
Im Flieger gab es dann die grosse Entschuldigung. Gratisgetränke als Entschädigung. Als einige dann von alkoholischen Getränken hörten,jubelten sie lautstark. :batsch:
Naja, daraus wurde dann 1 Getränk für jeden. Ach,das Mini-Snickers nicht zu vergessen.
Vielen Dank dafür

769

Mittwoch, 23. Mai 2018, 14:05

War eine Boeing 737-400 mit 26,6 Jahren Flugerfahrung ab Erstflug. Air Horizont ist in Spanien registriert.

Da die Ankunftsverspätung in Hannover mehr als 3 Stunden gegenüber der planmässigen Ankunftszeit lag (18:35 gegenüber 14:45 - kann man auch ohne Foto des Flughafen-Bildschirms einsehen. Auch Hannover Flughafen gibt Auskunft), ist Condor zuständigkeitshalber zur Ausgleichszahlung verpflichtet. Immer unter dem Aspekt, dass keine außergewöhnlichen Umstände zur Entlastung der Airline vorgelegen haben. Technische Probleme zählen nicht dazu. Auffallend ist, daß sämtliche Abflüge utner DE1693 der letzten Zeit von Ersatz-Airlines wie VLM, Neos und Air Horizont durchgeführt wurden.

Soweit es keinerlei rechtliche Informationen am Flughafen auf Kreta zur Flugverspätung gegeben hat, ist das ein weiterer Verstoß gegen EU-Vorschriften. Nehme an, Speisen- und Getränkegutscheine wurden ebenfalls (widerrechtlich) am Flughafen nach 2 Stunden nicht ausgegeben?
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »cuate« (23. Mai 2018, 14:07)


770

Mittwoch, 23. Mai 2018, 15:22

Von Gutscheinen hat niemand was gesagt. Also auch nichts weiter erhalten,außer dem einen Getränk im Flugzeug.
Den Grund der Verspätung wissen wir auch nicht. Gab ja eh keine Infos.
Wir haben uns gleich nach Ankunft in Hannover am Flughafen die Verspätung bestätigen lassen. Direkt bei Condor.
Werden wir jetzt mal einreichen. Aber viel Hoffnung auf Entschädigung habe ich nicht.
Wäre aber nett gewesen,wenn man schon auf Kreta am Flughafen eine Erklärung usw bekommen hätte. Aber dort war alles etwas chaotisch.
Gut das unser Sohn schon über 3 Jahre alt ist. Wenn wir auch nicht hätten mitfliegen dürfen,wäre ich bestimmt ungemütlich geworden. Habe die Familien echt bewundert,das sie so locker geblieben sind. Ok,eine Mama hat geweint,aber kein Wunder nach der Info. Die standen da und wussten echt nicht wie es weiter geht.

771

Mittwoch, 23. Mai 2018, 15:33

Die Chance auf Entschädigung ist deutlich höher als die erste Antwort von Condor vermutlich erwarten lässt. :ironic:

Da Jets von ThomasCook Balearics, vorgesehen zum Einsatz ab Hannover, nicht rechtzeitig dort in vollem Umfang bereitstanden, in Stuttgart eine weitere Maschine von AvionExpress für Condor "out of order" seit Anfang Mai ist, ist der Grund für den Einsatz unterschiedlichster europäischer Airlines schnell zur Hand. Entschädigungspflichtig ist das allemale. Nur wird man das so kaum bestätigen.

Schreib mal gelegentlich, wie es weiterging.
"Wenn die Macht der Liebe über die Liebe zur Macht siegt, wird die Welt Frieden finden"
Jimi Hendrix

772

Mittwoch, 23. Mai 2018, 16:00

Vom Hinflug wussten wir,das nicht Condor direkt fliegt. Da gab es schon früh eine Info-Mail.
Aber beim Rückflug war es echt überraschend.
Naja,konnten ja froh sein,das überhaupt noch ein Flieger kam :ironic:
Ich werde hier nochmal schreiben,wenn sich irgendwas ergibt.
Vielleicht lassen wir es auch gleich über einen Bekannten laufen. Der ist Anwalt.


Bin ja eigentlich nicht so eine die überall gleich Geld o.ä. rausschlagen will.
Aber ganz ehrlich,wie man am Flughafen behandelt wurde,ging mal gar nicht. Echt enttäuschend

773

Mittwoch, 23. Mai 2018, 16:48

Hoffentlich ist Dein Bekannter auf Reiserecht spezialisiert, ohne eine Aushändigung der Fluggastrechte vor Ort, könnt Ihr sofort einen Anwalt (Reiserecht) beauftragen und Condor
hat die vorgerichtlichen Anwaltskosten zu tragen.
Freedom's just another word for nothing left to lose...

774

Mittwoch, 23. Mai 2018, 17:27


Bin ja eigentlich nicht so eine die überall gleich Geld o.ä. rausschlagen will.
]



@Türkei11
Das hat damit nichts zu tun. Wenn Condor glaubt, dass Sie Ihre Flüge mit irgendwelchen Billigairlines durchführen lassen möchten, hast Du auch das gute Recht, Dein Recht durch zu setzen !

Eine Entschädigung (pro Person 400.-€ + Verpflegung) steht Dir laut EU-Gesetz zu und lass Dir bitte nichts anderes einreden.
Die Chance, dass Condor sich da raus redet ist äußerst gering.
Wir haben uns ein Musterschreiben aus dem Internet gezogen und unsere klaren Forderungen mit Fristsetzung gestellt.
ca. 4 Wohen später war das Geld da.

Gerade von Condor lese ich derzeit ständig von Problemen mit Ihren "Partner-Airlines". :Na warte...:

Ich habe aus unserem Fall auch gelernt, dass man keine großartigen Beweise sammeln muss um sein Recht durchzusetzen, wobei es immer ratsam ist, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen.
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Aramis« (23. Mai 2018, 17:30)


775

Samstag, 2. Juni 2018, 18:23

Nachdem ich letzte Woche Freitag ein Einschreiben mit Rückantwort nach Condor geschickt habe,gab es heute Antwort.
1. der Rückschein von der Post
2. Post von Condor,das sie das Schreiben erhalten haben und das die Bearbeitung noch etwas Zeit braucht.
Na wenigstens schon mal etwas.
Hoffe das alles ohne Anwalt geregelt werden kann.

776

Dienstag, 24. Juli 2018, 15:49

So,es gibt Neuigkeiten.
Post von Condor.

Entweder können wir einen Reisegutschein über 1500 Euro einlösen,oder bekommen 1200 Euro ausbezahlt.
Da der Gutschein nur für Flüge gilt,nehmen wir lieber das Geld. Wir buchen nur Pauschalreisen.

Belege über Sachen die wir am Flughafen verzehrt haben,können wir auch noch einreichen. Würden dann auch erstattet werden.
Wäre super,wenn auf den Belegen nicht ein falsches Datum stehen würde. Aber egal. Die paar Euros lohnen sich eh nicht.

Jetzt frage ich mich nur,ob die sich jetzt eh gemeldet hätten,oder ob der Brief eines befreundeten Anwaltes alles so schnell ins Rollen gebracht hat.
Aber egal,Hauptsache man kann jetzt mit der Sache abschliessen.

777

Dienstag, 24. Juli 2018, 16:27

Na super :thumbsup:
Bei uns (und auch bei weiren Fällen, die ich kenne) hat es ohne Anwalt auch ca. 6 Wochen gedauert.
Teilweise musste nach 4 Wochen eine 2. Email hinterher :ironic:

Essens"geld" haben wir auch ohne Quittung vom RV bekommen.
Ich habe pro Person pauschal 10.-€ angegeben
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt

778

Dienstag, 24. Juli 2018, 16:29

Herrlich und GROßARTIG! Türkei11 unter uns Gebetsschwestern geht Condor grundsätzlich nur auf anwaltlichen Hinweis ein :kuller:
Es waren ein paar Beispiel, vor Jahren die sie vor Gericht gezogen haben, aber da mussten sie - so zu sagen die Hosen runterlassen - und die genaue Aufteilung
offenbaren und DAS wollen sie natürlich nicht!

Werden sie auch in Zukunft nicht! Keine Airline! :kuller:

Dankeschön für Dein Feedback :knuddel:
Freedom's just another word for nothing left to lose...

779

Dienstag, 24. Juli 2018, 17:42

Für das Geld würde ich auch öfters 4 Stunden auf dem Rückflug am Flughafen sitzen.
War ja jetzt ganz easy. Schnell verdientes Geld. Und für den super Urlaub echt wenig bezahlt. :thumbsup:

Bin mal gespannt wie lange die sich mit der Überweisung Zeit lassen.
Bei Bekannten waren es 3 Monate. Die Begründung: Sie müssen zur Zeit so viele Ausgleichszahlungen tätigen. :woza:
Super,da ich auch einiges zu bezahlen habe,lasse ich mir auch nächstes Mal länger Zeit

780

Dienstag, 24. Juli 2018, 18:14

Für das Geld würde ich auch öfters 4 Stunden auf dem Rückflug am Flughafen sitzen.
]


3 Stunden reichen schon aus :ironic:
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wäre

H. Erhardt