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Samstag, 11. Juni 2016, 17:05

Eigenständig einen Ersatzflug buchen, bei Verschiebung / Annullierung!

Das Amtsgericht Hannover hat mit Urteil vom 24. Mai 2016 (554 C 12854/15) entschieden, dass dem Reisenden das Recht zusteht, eigenständig einen Ersatzflug zu buchen, wenn der Reiseveranstalter die Flugzeiten einseitig verschiebt. Die Kosten des Ersatzfluges muss der Reiseveranstalter dem Reisenden erstatten. Ein Auszug aus den Entscheidungsgründen lautet wie folgt:










Holger Hopperdietzels Fall.


etwas schief gescannt ...sorry....
Freedom's just another word for nothing left to lose...

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Montag, 11. Juli 2016, 21:39

Danke für das Urteil. Werde ich mir auf jedenfall aufbewahren.
www.reise-asien.com - Mein Asienblog

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Dienstag, 19. Juli 2016, 12:27

Hier wurde der Fluggast, offenbar beim Einchecken des Hinfluges, vom Personal darüber informiert, dass der Rückflug storniert war.

Die nach EU-Verordnung 261/2004 wichtige 14-Tage-vorher-Informationsfrist war ausgelaufen.

Entsprechend erschien dieser nicht mehr am Rückflugtag in der Abflughalle. Das nahm die Fluglinie zum Anlass, Forderungen zur Ausgleichszahlung abzulehnen. Letztlich handelte es sich aber nach Ansicht des Gerichts um "eine Förmelei". Zusätzlich war dem Passagier auch das anderweitig gekaufte Rückflugticket bei der nicht termingerechten Annullierung zu erstatten.

https://openjur.de/u/873595.html
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