Hier wurde der Fluggast, offenbar beim Einchecken des Hinfluges, vom Personal darüber informiert, dass der Rückflug storniert war.
Die nach EU-Verordnung 261/2004 wichtige 14-Tage-vorher-Informationsfrist war ausgelaufen.
Entsprechend erschien dieser nicht mehr am Rückflugtag in der Abflughalle. Das nahm die Fluglinie zum Anlass, Forderungen zur Ausgleichszahlung abzulehnen. Letztlich handelte es sich aber nach Ansicht des Gerichts um "eine Förmelei". Zusätzlich war dem Passagier auch das anderweitig gekaufte Rückflugticket bei der nicht termingerechten Annullierung zu erstatten.
https://openjur.de/u/873595.html