Wenn es Streit z.B. mit dem Ferienhaus-Anbieter in Spanien, der Airline in Italien, dem Hotel in Frankreich oder dem Mietwagenanbieter in Portugal gegeben hat, scheuen viele Reisende die Durchsetzung ihrer (berechtigten) Ansprüche
im europäischen EU-Ausland. Zu teuer, zu umständlich hört man.
Das ist nicht in jedem Fall so. Manchmal gibt es im sogenannten "Small Claim Verfahren"
bei Streitwert bis maximal 2000 € relativ einfache Durchsetzungsmöglichkeiten.
Details hier:
http://www.selbsthilfe.eu-verbraucher.de/startseite/