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Dienstag, 27. Dezember 2016, 12:04

95 Prozent des Flugpreises waren zu erstatten

Ein aktuelles Urteil zum Thema

Demnach darf eine Fluggesellschaft die Stornierung eines Tickets entgegen der gängigen Praxis nicht ausschließen.

Das Amtsgericht Köln hat mit Urteil unter AZ: 142 C 222/16 entschieden, dass auch bei Buchung eines Tarifs, der laut Airline die volle Erstattung ausgeschlossen hatte, dem Kunden durch die Verwendung von AGB Klauseln eine unangemessene Benachteiligung widerfuhr. Die Fluggesellschaft kam mit ihrer Einwendung, wonach der Passagier die Auswahl zwischen verschiedenen Tarifen gehabt habe und es sich daher um eine Individualvereinbarung handelte, nicht durch.

http://www.freiepresse.de/RATGEBER/REISE…ikel9768048.php
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