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cuate

Master Amigo

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1

Montag, 28. November 2011, 16:33

Rechte und Pflichten einer Urlaubsreise - nach der Trennung

Die Reise ist seit Monaten geplant, doch das gemeinsame Glück hat Risse bekommen. Das Paar trennt sich. Was geschieht nun mit dem gebuchten Urlaub?

Quelle: an-online.de Bericht: http://www.an-online.de/artikel/1878499

Dodo

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2

Montag, 28. November 2011, 17:04

...wenn es denn kein X-VA ist ...
...hibernation...

cuate

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3

Montag, 28. November 2011, 17:22

Eine generelle Weigerung, Umbuchungen vorzunehmen, dürfte letztlich nicht durchkommen und benachteiligt den Kunden unverhältnismässig. Von der Kostenfrage mal abgesehen. Finde das entsprechende Urteil momentan nicht :ratlos:

Wegen der hohen Anzahlungs- und Rücktrittsgebühren läuft ja zumindest ein Verfahren des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen Urlaubstours (?) Dürfte auch Auswirkungen auf die Umbuchungspraxis haben.

Dodo

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4

Montag, 28. November 2011, 17:23

Aber dieses Risiko ist ja auch zu versichern.
...hibernation...

cuate

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5

Montag, 28. November 2011, 17:23

Jaaaaaaaaa ?

Dodo

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6

Montag, 28. November 2011, 17:26

...hibernation...

Sina

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7

Montag, 28. November 2011, 17:32

Im Falle einer Trennung gibt es ja in aller Regel vielfältige Möglichkeiten, die Reise "umzustricken". Etliche sind in dem von cuate verlinkten Artikel auch schon genannt. Bei den X - Veranstaltern ist es sicherlich schwieriger und meist auch teurer als bei "normalen" Veranstaltern, aber letztendlich geht es meist irgendwie, hin und wieder auch auf Kulanzbasis.

Es ist nur fraglich, ob man einen eigentlich mit Partner geplanten Urlaub nach einer Trennung wirklich genießen kann, wenn anstelle des Partners eine Freundin o. ä. mitkommt :denk:
Als deutscher Tourist im Ausland steht man vor der Frage, ob man sich anständig benehmen muß oder ob schon deutsche Touristen dagewesen sind. (Kurt Tucholsky)

cuate

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8

Montag, 28. November 2011, 17:37

:danke: Dodo, solche "Neuigkeiten" liest man doch gerne hier.
Auch wenn der Anlaß meist weniger erfreulich ist, seinen Urlaub stornieren zu müssen.

cuate

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9

Montag, 28. November 2011, 17:46

Noch eine Frage: Wie kann die RRV den Sachverhalt "Trennung" überprüfen. Das gibt doch Spielräume. Trennung für einen Tag, eine Woche :denk:

Kannst Du mal die dazugehörigen Bedingungen einstellen?

Freundin

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10

Montag, 28. November 2011, 17:53

Vielleicht anhand der nun unterschiedlichen Meldeadressen. Im Link war von Lebensgefährten die Rede. Ich könnte mir vorstellen, da wird dann schon vorausgesetzt das Lebensgefährten zusammen gewohnt haben.

Aber wissen tue ich es natürlich nicht.
Ehrlichkeit verlangt nicht, dass man alles sagt, was man denkt.
Ehrlichkeit verlangt nur, dass man nichts sagt, was man nicht auch denkt.

Helmut Schmidt

Dodo

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11

Montag, 28. November 2011, 17:58

Tja, diese Bedingungen sind so nicht benannt. Bin auch gespannt, wie es in der Praxis funktioniert.
Laut Versicherung muss man eben die Partnerschaft belegen können (..) Dabei akzeptiert die Versicherung Bescheinigungen von Ämtern, Behörden, Arbeitgebern, Banken, Versicherungen, Rechtsanwälten, Ärzten, Notaren, Steuerberatern und ähnlichen Stellen und Institutionen so auch Mietverträge, oder
auch eine Legimitation vom Pfarrer ?( so die Erklärung der Elvia...
...hibernation...

cuate

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12

Montag, 28. November 2011, 18:02

Irgendwie glaub ich, die Versicherung bleibt nicht lange im Angebot.

Oder wird nicht gebucht, wenn die Erfahrung lehrt, dass evtl. alle Ansprüche nicht durchsetzbar sind.

Eigentlich eine gute Idee, aber die meisten Urlaube jung verliebter Paare und auch Trennungen geschehen doch wohl sehr spontan - ohne dass eine nachweisbare längere Beziehung bestehen muss. Vermutlich auch noch unter 2 getrennten Adressen bis zum gemeinsamen Urlaub.

Freundin

Deaktivierter User

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13

Montag, 28. November 2011, 18:06

Bei Lebensgefährten gehe ich aber nicht von jung verliebten Paaren aus. Ich denke das wird der Punkt sein.
Ehrlichkeit verlangt nicht, dass man alles sagt, was man denkt.
Ehrlichkeit verlangt nur, dass man nichts sagt, was man nicht auch denkt.

Helmut Schmidt

Dodo

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14

Montag, 28. November 2011, 18:20

Ich denke auch nicht, dass ich so schnell in den Genuss dieser Buchung komme :denk:
Und die Eingrenzung sehe ich auch hier in der gemeinsamen Haushaltsführung, oder eben bei beruflich bedingten 2facher Haushaltsführung verheirateter Paare...alles andere wird schwierig
...hibernation...

cuate

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15

Montag, 28. November 2011, 18:21

Der wird juristisch aber schwer einzuordnen sein. Meine Einschätzung: Ein eher "trügerisches Sicherheits-Angebot". Was dazu auffordert, Gerichte zur Klarstellung heranzuziehen. Also eine gewisse Vorsicht ist beim Abschluss angesagt.