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cuate

Master Amigo

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1

Samstag, 2. Mai 2009, 15:27

Pauschalreisen: Höchstens 20% Anzahlung

Geltende Rechtsprechung: "Bereits am 20.06.2006 stellte der Bundesgerichtshof unmissverständlich klar, dass bei Aushändigung eines gültigen Reisesicherungsscheins Anzahlungen bis zur Höhe von 20 Prozent des Reisepreises angemessen sind." (AZ: X ZR 59/05). Außerdem hätten die Richter ausdrücklich Vertragsregelungen als unwirksam bewertet, nach denen Verbraucher auch bei bestehender Insolvenzabsicherung bereits weit vor Reiseantritt einen über 20 Prozent hinausgehenden und damit wesentlichen Teil des Reisepreises zahlen sollen.

Gegen die entsprechende Vertragsklausel von RUF Jugendreisen Trend Touristik GmbH aus Bielefeld klagten die Verbraucherschützer erfolgreich, so dass sie nicht mehr verwendet werden darf.


Viele Grüße cuate

cuate

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2

Montag, 4. Mai 2009, 12:22

edit: cuate 4.5.09

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (4. Mai 2009, 12:24)


cuate

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3

Samstag, 17. Dezember 2011, 11:21

Landgericht Leipzig untersagt überzogene Anzahlung auf Reisepreis

40 Prozent des Reisepreises als Anzahlung für die Buchung einer Pauschalreise sind zu viel. Den Restbetrag bis 45 Tage vor Reiseantritt zu verlangen, ist ebenfalls unangemessen. Dies hat das Landgericht Leipzig in einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Urlaubstours GmbH (Az. 08 O 3545/10) entschieden.

Quelle: vz-nrw.de Bericht: vz-nrw.de/UNIQ132411698421122/link968681A.html

Meltta

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4

Samstag, 17. Dezember 2011, 11:56

40% ist viel,aber wir mussten 25% anzahlen für 2012 und im Reisebüro wurde geasgt ,so ist es jetzt und kann man auch nichts dran machen,wurde geändert.

summerdream

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5

Samstag, 17. Dezember 2011, 12:48

Wir hatten letztes Jahr bei Buchung des Urlaubs 2011 auch 40 % Anzahlung leisten müssen. Habe das leider zu spät gesehen. :tüte:

Heuer haben wir dort nicht mehr gebucht.
Juni 2012 Schottland
August 2012 Lanzarote

cuate

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6

Samstag, 17. Dezember 2011, 15:13

Was in der Vergangenheit zu zahlen war, ist dann ja erst mal "Schnee von gestern". Es bleibt interessant, wer sich dem aktuellen Gerichtsurteil freiwillig anpasst. Da es sich aber lediglich um ein Urteil eines Landgerichts handelt, bleibt abzuwarten, ob jemand noch in Revision geht oder auch, ob sich dadurch kurzzeitig etwas ändert oder weitere Klagen folgen werden.

Dodo

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7

Sonntag, 18. Dezember 2011, 09:46

Ich bin ja mal gespannt, wann endlich ein Urteil, bei den noch nichtmal abgesicherten Flugticketpreisen kommt,
welche durchaus auch sofort zu 100% bezahlt werden müssen und dieses fast bis zu 1 Jahr vorher.
...hibernation...

cuate

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8

Sonntag, 18. Dezember 2011, 11:13

Das wurde hier ja auch schon bemängelt. Da das ein weltweites "Problem" ist, traut sich da wohl niemand dran.

Dodo

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9

Sonntag, 18. Dezember 2011, 11:29

Mal schauen...allein und nur die Fluggesellschaften sind ja der Meinung, der reine Beförderungsvertrag unterläge
nicht dem BGB...
...hibernation...

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dodo« (18. Dezember 2011, 11:32)


Anna

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10

Sonntag, 18. Dezember 2011, 12:41

Das müsste sich doch herausfinden lassen.
LG Anna
:urlaub:

Fitschi

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11

Sonntag, 18. Dezember 2011, 15:35

welche durchaus auch sofort zu 100% bezahlt werden müssen


Stimmt, ich weis zwar nicht wann einReisebüro zahlen muss, aber speziell bei "billigen" Tickets ist der Preis sofort fällig.
Wie lange eine Minute ist,hängt davon ab, auf welcher Seite der WC-Tür man sich befindet :ironic:

Dodo

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12

Sonntag, 18. Dezember 2011, 17:46

Ja Fitschi, auch Reisebüros sowie VA müssen die Bedingungen der Airlines akzeptieren.
...hibernation...