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cuate

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1

Mittwoch, 15. April 2009, 23:24

Internetrecht: Suchmaschinen dürfen Webseiten nicht immer "ankratzen"

Um Preise besonders genau verglichen zu können, auch für Flugreisen, werden Angebote von Reiseunternehmen inzwischen über spezialisierte Suchmaschinen im Internet einander gegenübergestellt. Dass man diesen nicht den "Zutritt" zur eigenen Webpräsenz verweigern darf, urteilte kürzlich das Oberlandesgericht Frankfurt (Az.: 6 U 221/08).

Viele Grüße cuate

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »cuate« (4. August 2009, 08:30)


Sternedieb

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2

Samstag, 18. April 2009, 19:09

Ein kleiner Auszug aus dem Artikel.

"Die Qualität einer Reise lässt sich schwierig darstellen", sagte Claudia Brözel vom Verband Internet Reisebetrieb dieser Zeitung. Diese sei eben "kein Kühlschrank". Billige Flüge starten freilich oft zu unangenehmen Zeiten, oder man muss oft umsteigen, was sich nicht unmittelbar aus dem Angebot ergeben muss. Brözel räumte jedoch ein, dass die Suchmaschinen für "große Transparenz" sorgten.


Also wenn eine Suchmaschine eine große Transparenz zeigt - dann lässt sich auch eine Qualität darstellen. Sag zumindest ich.
Meine Vermutung liegt eher bei - da wollten sich einige nicht vergleichen lassen. Aus welchen Gründen auch immer. ;) :whistling:
Holla the woodfairy...

Sternedieb

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3

Dienstag, 21. April 2009, 16:00

Was aktuelles dazu.

Wie Travel One heute meldet - geht Easyjet gegen den "Screen-Scraper" vor und hat beim Landgericht Hamburg rechtliche Schritte gegen das Darmstädter Software-Unternehmen Interes eingeleitet. Grund: Das Software-Unternehmen verstosse gegen das virtuelle Hausrecht von Easyjet. Der Interes-Geschäftsführer Volker Herrmann will sich bei seiner Klageerwiderung unter anderem auf das Urteil des OLG Frankfurt vom 5. März berufen, das Suchmaschinen die Websiten "ankratzen" dürfen.
Holla the woodfairy...

NoDurians

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4

Dienstag, 21. April 2009, 16:27

Ich versteh nicht, warum eine Airline so dagegen ist, dass ihre Flugverbindungen und Tarife in Suchmaschinen gelistet werden. Und darum geht's doch.

cuate

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5

Dienstag, 4. August 2009, 08:21

Jetzt hat das OLG Hamburg 3U 191/08 vom 28.05.2009 in Sachen Screenscraping für Ryanair entschieden, da nach deren AGB der Verkauf nur an Privatpersonen vorgesehen sei. Eine Weiterveräußerung zu gewerblichen Zwecken war ausdrücklich verboten.

cuate

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6

Montag, 17. August 2009, 18:51

Abfragen weiterhin möglich / Klagen von Ryanair gegen Vtours und Cheaptickets widersprechen sich nicht

Nach Ansicht des Deutschen Reiseverbandes (DRV) dürfen Reisebüros auch weiterhin Flüge im Namen ihrer Kunden über die Websites von Low-Cost-Airlines abfragen. Die Begründung ist diesem Bericht zu entnehmen.

cuate

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7

Mittwoch, 26. August 2009, 11:56

Ryanair klagt weiteren deutschen "Screenscraper" an

Ryanair gab bekannt, beim Obersten Gerichtshof in Dublin Klage gegen den deutschen Screenscraper Unister GmbH eingereicht zu haben. Dieser durchforste unautorisiert die Ryanair-Webseite zwecks Weiterverkauf von Flügen mit ungerechtfertigten Aufschlägen. Zudem habe es Unister abgelehnt, die von Ryanair angebotene Lizenz zum Zugriff auf die Tarifinformationen von Ryanair.com zum Zwecke des Preisvergleichs zu erwerben.

Jetzt ist der Hintergrund ja klar, es geht um die Zahlung von Lizenzgebühren ...

cuate

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8

Donnerstag, 4. Februar 2010, 14:11

Ryanair "erfolgreich für deutsche Verbraucher"

Erfolg vor Gericht gegen eine der sogenannten „Screenscraping-Webseiten“ meldet Ryanair: Das Landesgericht Hamburg verbot der deutschen Webseite Vtours, die Ryanair-Website mittels der technik des sog. Screenscraping zu durchforsten, um dann deren Tickets unter Missachtung der Nutzungsbedingungen von Ryanair weiterzuverkaufen.

Sternedieb

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9

Mittwoch, 10. März 2010, 21:31

Was neues dazu...

Laut Pressemeldungen hat das Landgericht Hamburg erstmals in einem ordentlichen klageverfahren für CheapTickets entschieden und entschieden, dass das Vermitteln von Ryanair-Flugtickets von CheapTickets auch rechtlich in Ordnung ist und hat "Screen-Scraping" weiter ausdrücklich erlaubt. CheapTickets darf damit zum Vermitteln von Flugtickets Daten von der Webseite von Ryanair auslesen.
Holla the woodfairy...

Sternedieb

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10

Dienstag, 16. März 2010, 16:06

Noch kein Ende...

CheapTicket hat über das Landgericht Hamburg am 10.03.2010 eine einstweilige Verfügung gegen Ryanair erwirkt.

Damit ist es Ryanair untersagt zu behaupten „CheapTickets sei die Nutzung der Internet-Technik des Screen-Scraping für die Vermittlung von Ryanair Flugtickets untersagt“ (Landgericht Hamburg, Aktenzeichen 327 O 133/10).

Die Hamburger Richter entschieden ohne Anhörung von Ryanair, da diese Verfügung als besonders dringlich angesehen wurde.

Dies wurde heute über eine Pressemitteilung verbreitet.
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Sternedieb

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11

Dienstag, 14. September 2010, 20:18

Ich versteh nicht, warum eine Airline so dagegen ist, dass ihre Flugverbindungen und Tarife in Suchmaschinen gelistet werden. Und darum geht's doch.


Sie wollen ihre Tickets selbst verkaufen.

Ryanair hat eine Pressemeldung mit dem Titel > Ryanair gewinnt vor spanischem Gericht: Klage gegen Screenscraper Atrapalo erfolgreich< herausgegeben.

Demnach ist Ryanair berechtigt, zumindest nach der spanischen Verfassung, die Ticktes ausschließlich über ryanair.com zu vermarkten.

In der Pressemeldung steht auch, dass bereits ähnliche Siege gegen Screenscraper in Deutschland, Irland, den Niederlanden und Großbritannien errungen werden hat. Hier melde ich aber kleine Zweifel an, denn Ryanair hatte Siege errungen - aber auch Niederlagen einstecken müssen.
Holla the woodfairy...

cuate

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12

Montag, 4. Oktober 2010, 17:34

Software-Unternehmen gewinnt gegen Easyjet

Das Landgericht Hamburg hat entschieden: Das Auslesen einzelner Flugverbindungen von der Webseite einer Airline mittels Internet Booking Engine ist rechtmäßig. Damit weist es gleichzeitig, die im April 2009 erhobene Klage der Fluggesellschaft Easyjet gegen den Softwareanbieter InteRes ab.