Reisekostenrücktritt- und Reiseabbruchversicherungen sind ja gerade wieder ein besonders heißes Thema, da ja auch nach dem Islandvulkan viele Urlauber kein Geld von ihrer Versicherung bekommen haben und das auch nicht gerade ein gutes Licht auf die Versicherungen wirft. Aber natürlich ist das rechtlich in Ordnung, da bei einer Natukatastrophe keine
Reisekostenrückerstattung durch die Versicherung erfolgen muss, das ist zumindest in den meisten Policen so geregelt. Für die Reisenden ist das klarerweise sehr ärgerlich, da schließt man extra eine Reiseversicherung ab, dann tritt der Ernstfall ein und man bekommt erst nichts erstattet.